Spezialisierte Palliativpflege: Was ab 2027 gilt
Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Leistungen der spezialisierten Palliativpflege zu erhöhen. Die Details sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und im erläuternden Bericht geregelt. Ab dem 1. Januar 2027 können die Versicherer prüfen, ob die neuen Voraussetzungen erfüllt sind.
Einige Punkte der Umsetzung sind noch offen. Der nationale Dachverband palliative ch klärt sie zurzeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und dem Krankenversichererverband prio.swiss. Hier die wichtigsten Informationen, Stand Mitte September 2026.
Der höhere OKP-Beitrag kann nur unter drei Voraussetzungen abgerechnet werden:
- Der Leistungserbringer ist auf Palliativpflege spezialisiert.
- Die Patientin oder der Patient erfüllt die Kriterien. Bei Erwachsenen müssen alle drei gleichzeitig zutreffen: letzte Lebensphase, eine weit fortgeschrittene, unheilbare und fortschreitende Erkrankung sowie eine komplexe Symptomatik. Bei Kindern gilt ein lebensbedrohlicher Zustand infolge Krankheit oder Unfall.
- Der Bedarf wurde mit einem geeigneten Instrument erhoben, und die spezialisierte Palliativpflege ist ärztlich angeordnet.
Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nur der normale OKP-Beitrag abgerechnet werden. Pflegefachpersonen der mobilen Palliativdienste (MPD) dürfen weiterhin sowohl in der allgemeinen als auch in der spezialisierten Palliative Care tätig sein.
Langfristig soll schweizweit ein einziges Instrument verwendet werden. In einer Übergangszeit sind bestehende, in der Praxis etablierte Instrumente zulässig. Der erläuternde Bericht nennt ausdrücklich den EPS-Test und ID-Pall. Nicht dazu gehören Instrumente, die die gesamte Pflege- und Betreuungssituation abklären, insbesondere SENS.
palliative ch klärt derzeit mit den Versicherern, welche Instrumente für die Übergangszeit empfohlen werden können.
Laut KLV bestimmt die Ärztin oder der Arzt den Bedarf. Spezialisierte Pflegefachpersonen dürfen den Test aber weiterhin vorbereiten, so wie es heute in der Praxis meist geschieht. Das Ergebnis muss anschliessend ärztlich bestätigt werden.
palliative ch hatte sich dafür eingesetzt, dass auch Pflegefachpersonen den Test eigenständig ausfüllen können. Wie die ärztliche Bestätigung in der Praxis umgesetzt und von den Versicherern geprüft wird, klärt prio.swiss. Die Informationen dazu werden Anfang November 2026 erwartet.
Das BAG vergütet konsiliarische Leistungen der mobilen Palliativdienste, wenn ein direkter Patientenbezug besteht. Sie gelten dann als Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination. Das gilt auch in Pflegeheimen, die nicht auf Palliativpflege spezialisiert sind. Dort sind höchstens zehn Stunden pro Patientin oder Patient innerhalb von vier Monaten möglich. Allgemeine Beratungen und Schulungen ohne direkten Patientenbezug kann die OKP nicht vergüten.
Bezahlt eine Bewohnerin oder ein Bewohner eines Pflegeheims bereits die Patientenbeteiligung von CHF 23 pro Tag und leistet zusätzlich ein MPD spezialisierte Pflege, so erhält der MPD nur CHF 112 pro Stunde, aber keine Patientenbeteiligung. Um den Zielwert von CHF 230 pro Stunde zu erreichen, müssten Gemeinden beziehungsweise der Kanton höhere Restkosten übernehmen. palliative ch empfiehlt den Leistungserbringern, frühzeitig das Gespräch mit den zuständigen Stellen zu suchen.
Weitere Informationen
Krankenversicherung: Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet Medienmitteilung BAG, 12. Juni 2026
Spezialisierte Palliative Care BAG
Nationale Strategie Palliative Care: Versorgung und Finanzierung BAG
etc.
Dokumente
Erläuternder Bericht KLV Bern, 12. Juni 2026
Erläuternder Bericht KVV Bern, 12. Juni 2026
etc...