Wer bezahlt Palliative Care?
Eines der Ziele von palliative.ch und der Nationalen Strategie Palliative Care 2010–2012 von Bund und Kantonen heisst: Alle schwer kranken und sterbenden Menschen in der Schweiz erhalten eine ihrer Situation angepasste Palliative Care – unabhängig von Alter, Krankheit, Herkunft und finanziellen Möglichkeiten. Sei es in einem Spital, einem Heim, einem Hospiz oder auch zu Hause. Die Sicherstellung der Versorgung ist Aufgabe der Kantone.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Palliativ Care nicht speziell geregelt, und die Kostenübernahme erfolgt daher nach den allgemeinen Grundsätzen des KVG: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen.
Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die im Rahmen von Palliative Care im Vordergrund stehen, sind:
- Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die ambulant, bei Hausbesuchen, stationär oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden von:
- Ärzten oder Ärztinnen
- Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen
- Personen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin Leistungen erbringen (Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie usw.)
- Ärztliche oder von Chiropraktoren oder Chiropraktorinnen verordnete Analysen, Arzneimittel und der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel und Gegenstände
- Aufenthalt im Spital
- Leistungen der Apotheker und Apothekerinnen bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln